Wissenwertes über Begrünung/wissenschaftliche Studien!

 

Aktuelle wissenschaftliche Studien belegen, das Pflanzen wesentlich zum "Wohlbefinden" beitragen und zum verweilen/ innehalten motivieren!

 

Des Weiteren erhöhen Pflanzen die Konzentrationsfähigkeit, lindern Stress, mindern Lärm! Die Schall absorbierende Wirkung von Pflanzen kann u.a. auch mit künstlicher Begrünung genutzt werden.

 

"Sie wirken infolgedessen positiv auf die Psyche des Menschen!"  

 

 

Lärm macht krank  

Bürolärm über 55 dB (A) kann bei den Beschäftigten nachfolgende Symptome erzeugen: 

  • schwindende Aufmerksamkeit / Konzentrationsfähigkeit
  • Migräne
  • Schädigungen des vegetativen Nervensystems

Die Folgen sind hohe Kosten, bzgl. der krankheitsbedingten Ausfallzeiten der Beschäftigten, die durch den Einsatz von Pflanzen erheblich reduziert werden können.  

 

"In den minimalistisch eingerichteten moderen Büros mit großen Glasflächen und glatten Wänden ist konzentriertes und geistiges Arbeiten nur schwer möglich."  

 

Es werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Lärm-Höchstwerte von 30-55 dB (A) für Arbeitsplätze gefordert, an denen anspruchsvolle Sachbearbeitung oder  vorwiegend  geistige  Tätigkeiten  ausgeübt  werden!

Diese Werte sind in der Praxis allerdings meistens höher.

  

Des Weiteren erzeugt eine Synthese u.a. mit Hydrokulturen eine natürliche Reinigung der Raumluft. Schadstoffe / Gase (Formaldehyd, Benzol) und Nikotin, um nur Einige zu nennen, werden von den eigens hierfür ausgesuchten Pflanzen der Raumluft entzogen, teilweise sogar abgebaut!  

 

Ein "Grünes Ambiente" erhöht somit den Umsatz, senkt stressbedingte Betriebskosten! Diese positive Erfahrung haben u.a. Unternehmen, wie BMW /Siemens, gemacht, deren Beschäftigte nach der Begrünung ihres Arbeitsplatzes effizienter, ruhiger und motivierter ihrer Tätigkeit nachgehen! Auch in Seniorenheime, Krankenhäuser ( z.B. Rückgang der Verweildauer der Patienten senkt Kosten ) und in öffentliche Objekte sind die positiven Eigenschaften von Pflanzen unbestritten!  

 

Überzeugen Sie sich selbst davon!  

 

Die Begrünung rundet das Ambiente ab und reflektiert Atmosphäre, Behaglichkeit und Leben!  Gönnen Sie sich, Ihren Kunden und Mitarbeitern mentale Entspannung.  

 

Unsere Stärke:

Begrünen nach Maß!

Wir fertigen für Sie Pflanzen nach Maß- & Formvorgabe.    

 

Ihre Vorteile:

  • Höhere Umsätze (auch bedingt durch motivierte Mitarbeiter)
  • Eine günstige und einmalige Investition für Jahre
  • Die Begrünung ist   "allergikerfreundlich" 
  • Die Begrünung (u.a. Bäume, Palmen, Pflanzen) ist leicht zu reinigen 
  • Sie haben keine Licht- & Standortprobleme mehr

 




 

Über einen günstigen Kauf...
 

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgend jemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger verkaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden gerechte Beute solcher Machenschaften.

 

Es ist unklug, zuviel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter zuwenig zu bezahlen.  Wenn Sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles.

 

Wenn Sie dagegen zuwenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann.


Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten.
 

Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen.

 

Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um etwas Besseres zu bezahlen.

 

Dieses Zitat wird Herrn John Ruskin ( Englischer Sozialreformer [1819-1900]) zugeschrieben. 

Allerdings ist das nicht verbrieft!

 

 



 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unseren sämtlichen Verkäufen, auch den zukünftigen, auch wenn diese im Einzelnen nicht unter ausdrücklicher Bezugnahme auf nachstehende Bedingungen bestätigt werden,  liegen nachstehende Bedingungen  zugrunde:

Zahlungsbedingungen

Die angebotenen/ berechneten Preise verstehen sich in Euro per Stück zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Unsere Angebote, auch in Prospekten und Anzeigen, sind in jeder Hinsicht freibleibend, die allgemeine Verwendung einer neuen  Preisliste setzt alle früheren Preislisten und Angebote außer Kraft. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung, als welche auch Rechnungen gelten. Das gleiche gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabrede.

1)  Zahlung:

Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von  8 Tagen ab Rechnungsdatum abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.  

Beim Erstauftrag wird generell eine Anzahlung von 30% des Brutto-Auftragswertes erhoben.  

Die Ablehnung von Schecks oder Wechsel behalten wir uns ausdrücklich vor.

2)  Verzug:  

Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir dazu berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu berechnen. Bei Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, sind wir berechtigt, sofort alle Forderungen fällig zustellen. Ferner sind wir berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz  ( 25% des Kaufpreises) wegen Nichterfüllung zu verlangen,  des Weiteren dem Käufer die  Weiterveräußerung zu untersagen  und noch  nicht  bezahlte Ware auf  Kosten des Käufers zurückzuholen.

Preise

Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie sind  in  Euro auszugleichen. Soweit zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem  und /oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 3 Monate liegen, gelten die z.Z. der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise.

Lieferbedingungen

Unsere Preise gelten ab einer Auftragshöhe ab € 1.500,- netto ( Einzelhandel ) frei Haus. Bei einer Abnahme /Auftragshöhe unter €  1.500,-   netto trägt der Käufer die Kosten der Beförderung. Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt eine Mindestauftragshöhe von EUR 2.500,- als vereinbart. Bei grenzüberschreitender Lieferung  sind die Versandkosten frei deutsche Grenze. Über Beförderungsart, Verpackung und Versendung, sofern nicht von uns die Auslieferung erfolgt, entscheiden wir unter Ausschluss jeder Haftung. Der Versand an den  Besteller / Käufer erfolgt so dann auf dessen Gefahr.

Alle Liefer- &  Dekorationstermine sind annähernd. Bei Verzögerungen ohne grobes eigenes Verschulden können wir die Lieferzeit angemessen verlängern. Ersatzansprüche aller Art des Bestellers /Käufers sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt im Sinne des Gesetzes, sowie nicht rechtzeitige Belieferung unsererseits durch in - ausländische Vorlieferanten, behördliche Anordnungen sowie Umstände aller Art, die eine erhebliche Betriebsstörung zur Folge haben (höhere Gewalt, Mobilmachung, Krieg, Rohstoffmangel, Naturkatastrophen u.s.w.), befreien den Verkäufer für die Zeit des Auftretens dieser Umstände von der Verpflichtung zur Leistung und geben im Falle der dadurch bedingten Überschreiten der Lieferfrist, nach Ablauf einer von beiden Seiten als angemessen anzusehenden Nachlieferfrist, dem Verkäufer  und Käufer das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Bei Eintreten eines oder mehrerer dieser Umstände ist jeglicher Schadensersatz ausgeschlossen.

 

Firmenzeichen

Die Firma ArtBaum ist berechtigt, an allen Arbeiten ihr Firmenzeichen anzubringen.

Gewährleistung

Bei den von  uns angegebenen oder bemusterten Größenhandelt es sich um ca. - Maße. Größenabweichungen bis 10% gelten  bei unseren Artikeln als handelsüblich. Bemusterte Artikel entsprechen dem augenblicklichen Stand, wir behalten uns jedoch geringfügige Änderungen in Form und Farbgebung vor. Beanstandungen der Mengen, Beschaffenheit der Qualität, sind nur rechtsgültig, wenn sie innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Bei einem Dekorationsauftrag erfolgt die Abnahme einer Dekoration nach Fertigstellung derselben, durch den Auftraggeber, da sonst keine Gewährleistung übernommen werden kann. Bei berechtigten Reklamationen erfolgt Ersatz der reklamierten Ware, jegliche darüber hinaus insbesondere auf Schadensersatz werden nicht anerkannt.

Eine Gewährleistung für Naturstämme wird nicht übernommen.

 

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Waren bleiben bis zur völligen Tilgung unseren sämtlichen Forder-ungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde - bei Zahlung durch Scheck, Wechsel oder Umkehrwechsel bis zu deren Einlösung- unser Eigentum, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Lieferungen bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung  für unsere Saldoforderung. Der Käufer hat unsere Vorbehaltsware besonders zu lagern oder deutlich zu  kennzeichnen. Er  darf unser Eigentum nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur, solange er seine Zahlungsverpflichtungen eingehalten hat, veräußern. Die Verpfändung und Sicherungsübereignung  ist nicht gestattet. Der Käufer hat uns bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen und Abschriften der entsprechenden Verfügungsdokumente zu übersenden. Zur Wahrung der Unterscheidbarkeit dürfen unsere Lieferungen nur mit gesonderter Rechnung weitergegeben werden. Für den Fall der Veräußerung und Verarbeitung  tritt uns der Käufer zur Sicherheit aller  unserer Ansprüche schon jetzt seine ihm hieraus gegen seine Abnehmer zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware, die sich nach unseren  Rechnungsbeträgen bestimmt, zuzüglich 20%  dieses Betrages ab, ohne dass es einer weiteren Abtretungserklärung bedarf. Auf verlangen sind wir verpflichtet, die Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Für den Fall, dass der Käufer durch Verarbeitung an den uns vorbehaltenen  Waren Eigentum  bzw. Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung unserer Forderungen schon jetzt das Eigentum bzw. Miteigentum an den neu entstandenen Sachen mit der gleichzeitigen Vereinbarung, dass der Käufer diese Sachen für uns ordnungsgemäß verwahrt, wobei wir das Miteigentum an der neu entstandenen Sache zu einem Anteilerwerben, der sich aus dem Verhältnis der von uns gelieferten Ware zu dem Wert der entstandenen Sache ergibt. Etwa an Stelle, der von uns gelieferten Sachen tretende Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer im Voraus an uns ab. Im Übrigen gilt Abs.1 entsprechend.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten  Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für das Mahnverfahren ist der Sitz des Lieferers. Das gleiche gilt für alle anderen Verfahren, soweit der Besteller Vollkaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögens ist oder wenn der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Als Erfüllungsort  und Gerichtsstand ist in allen Fällen 50126 Bergheim vereinbart. Die Anwendung der internationalen  Kaufrechtsgesetze  ist ausgeschlossen.

 

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger  Vereinbarungen unwirksam sein oder  werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Pulheim, den 01. Januar 2011                       

 

 




 

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Impressum

 

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50259 Pulheim 

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Fax:       02238 -  304885
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